Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 05.05.20 festgestellt, dass die Anleihekaufprogramme der Europäischen Zentralbank (EZB) teilweise nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar sind. Damit ist es der Bundesbank fortan untersagt, sich weiter an den Anleihekaufprogrammen der EZB zu beteiligen. Sie muss diese sogar rückabwickeln, wenn der EZB-Rat nicht binnen drei Monaten darlegt, dass seine Programme verhältnismäßig …
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